Gutachten für Entschädigung - Geretsried

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten
Gutachten für Entschädigung - Geretsried

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Geretsried, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Geretsried kommen bzw. sich nicht in Geretsried auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Geretsried - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Geretsried ist die jüngste Stadt (seit Juli 1970) im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Ort wurde urkundlich das erste Mal im Jahr 1083 erwähnt. Geretsried ist zudem ein Teil der Metropolregion München und mit ca. 24.500 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis. Geretsried in der Region Bayerisches Oberland liegt etwa 35 Kilometer südlich der bayerischen Landeshauptstadt München und rund zehn Kilometer östlich des Starnberger Sees. Zusammengefasst wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus einer Doppel-Schwaige eine Stadt:
    Im Jahre 1083 wurde „Gerratesried“ erstmals urkundlich erwähnt und bestand bis ins 19. Jahrhundert aus Bauernhöfen und der Nikolauskapelle. Später wurde die Ansiedlung auch „Geroldsried“ bzw. Geroltzried genannt. Seit 1736 wird der Ortsname Geretsried verwendet.
    Auf dem Gebiet der heutigen Stadt gab es während des Zweiten Weltkriegs zwei große Sprengstofffabriken, jeweils eine der Deutschen Sprengchemie (Tochterfirma der WASAG) und der Verwertchemie (Tochterfirma der Dynamit AG), die auf dem Gebiet der heutigen Ortsteile Stein und Gartenberg lagen. Einige der administrativen Gebäude und Lagerhallen wurden nach Kriegsende zu Wohnhäusern umgebaut und finden sich noch heute quer über das Stadtgebiet verteilt.
    Am 1. April 1950 wurde die Gemeinde Geretsried aus Teilen der Gemeinden Ergertshausen, Gelting, Königsdorf und Osterhofen neu gebildet.

    Durch stetiges Wachstum der Bevölkerung und die Entwicklung der Industriebetriebe in Geretsried wurde die Gemeinde am 27. Juli 1970 zur Stadt erhoben. Gelting befinden sich Stützpunkte diverser Logistikunternehmen, u. a. GLS, DPD, DHL und Hermes. Tyczka Totalgaz, Deckel Maho Gildemeister, Byk Gardner, Rudolf Chemie, Pulcra Chemicals, Unicomp und Gämmerler sind die größten Arbeitgeber in der Stadt. Die Geretsrieder Wurstfabrik Sieber, einst königlich-bayerischer Hoflieferant, erzielte zuletzt 25 Millionen Euro Umsatz, musste aber 2016 nach dem Fund von Listerien die Produktion stoppen, rückrufen und in der Folge Insolvenz anmelden.

    Seit dem 1. Mai 2014 ist Michael Müller (CSU) erster Bürgermeister der Stadt Geretsried. Er gehört ebenfalls dem Stadtrat an. Seine Stellvertreter sind Hans Hopfner (SPD) und Gerhard Meinl (CSU).

    Wichtige Anlaufstellen:
    Rathaus
    Tel.: 08171 / 62 98


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